BEPRO - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden als „AGB“ bezeichnet) sind rechtsverbindlich für die Dienstleistungen von BEPRO zwischen dem Kunden und der BEPRO-Niederlassung, Filiale oder Tochtergesellschaft in dem Land, in dem sich der Kunde befindet und bei der der Kunde die im Angebot (wie nachfolgend definiert) aufgeführten Dienstleistungen von BEPRO abonniert („BEPRO“). Die AGB gelten entsprechend auch für vorvertragliche Beziehungen. Die Unterzeichnung eines Angebots ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen zwischen dem Kunden und BEPRO.

A. DEFINITIONEN

  1. „BEPRO“

    bezeichnet die Plattform von BEPRO, die dem Kunden alle Dienstleistungen bereitstellt und unter www.bepro.ai sowie auf mobilen Geräten über die BEPRO-App verfügbar ist.
  1. „Vertrauliche Informationen“

    bedeutet alle Informationen, die BEPRO oder der Kunde vor einer unbeschränkten Weitergabe an Dritte schützen oder die aufgrund der Umstände ihrer Offenlegung oder ihres Inhalts als vertraulich gelten, einschließlich des Vertrags.
  1. „Kunde“

    bezeichnet die juristische Person, die Vertragspartner von BEPRO ist.
  1. „Dienstleistungen“

    bezeichnet alle von BEPRO erbrachten Dienstleistungen, wie in Klausel B. und im Angebot beschrieben.
  1. „Team“

    bezeichnet ein Team des Kunden, das an einer organisierten Liga teilnimmt.
  1. „Laufzeit“

    bezeichnet die Laufzeit eines im jeweiligen Angebot festgelegten Dienstleistungs-Abonnements, einschließlich der ursprünglichen Laufzeit und aller Verlängerungszeiträume.
  1. „Angebot“ oder „Vertrag“

    bezeichnet eine Vereinbarung zwischen BEPRO und dem Kunden über Dienstleistungen, die auf die vorliegenden AGB verweist, einschließlich Vereinbarungen, die mittels vereinbarter elektronischer Vertrags-abschlussverfahren geschlossen werden.

B. UMFANG DER DIENSTLEISTUNGEN

BEPRO bietet die folgenden Softwarepakete an:

  1. Plattform
    BEPRO stellt dem Kunden den Zugang zu BEPRO bereit. Der Kunde kann bis zu 500 GB Videospeicher pro Team nutzen. Der Zugriff auf Videos und Daten erfolgt über BEPRO. Dieses Paket ist erforderlich, um andere Dienstleistungen nutzen zu können.
  1. Editor

    Die Anzahl der Lizenzen ist auf drei Nutzer pro Team begrenzt. Der Editor ist Teil des o.g. Pakets.
  1. Eventanalyse

    BEPRO analysiert die gewünschte Anzahl an Spielen pro Saison/Team und stellt die Analysen dem Kunden während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Für jede zusätzliche Eventanalyse fallen Kosten in Höhe von 150 EUR (oder einem entsprechenden Betrag in der jeweiligen Währung) an.
  1. Optical Tracking

    Bepro will provide the Customer with physical data for all home games through optical tracking. Optical tracking requires the use of the Camera System and may be limited depending on the infrastructure where the Camera System is going to be installed. Bepro will inform the Customer in advance about whether the service is available or not. The Customer is aware and accepts that the infrastructure may have an impact in the quality of the Optical Tracking. Any additional optical tracking games cost will be charge at the rate of EUR 500 or equivalent in the applicable currency.

  1. Kundendienst

    Der Kundendienst von BEPRO steht während der üblichen Geschäftszeiten über den Kundenchat auf der BEPRO-Website kostenlos zur Verfügung.
  1. Rechte Dritter

    Alle Leistungen stehen unter dem Vorbehalt, dass sie nicht mit Rechten Dritter kollidieren. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Genehmigungen von Dritten (einschließlich öffentlicher und/oder privater Rundfunkanstalten, Teamoffiziellen, Spielern und Zuschauern) einzuholen, die erforderlich sind, damit BEPRO seine Verpflichtungen in Übereinstimmung mit dem Vertrag erfüllen kann.

C. KAMERASYSTEM

  1. Je nach gebuchten Dienstleistungen kann der Kunde die Kamerasysteme nutzen, um Spiele und Trainingseinheiten seiner eigenen Teams aufzuzeichnen und diese in Echtzeit über BEPRO anzusehen. Klausel B.1. findet Anwendung.
  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine geeignete Position für das Kamerasystem sowie Strom bereitzustellen. Die Kosten und Bereitstellung des Internets für das Kamerasystem trägt der Kunde. Der Kunde kann wählen, ob er eigenes Internet („Vereins-Internet“) bereitstellt oder Internet über einen von BEPRO beauftragten Anbieter („BEPRO-Internet“) nutzt.
  1. Der Kunde erlaubt BEPRO, das Kamerasystem (einschließlich Mikrofone) dauerhaft auf dem Spielfeld des Kunden zu installieren (Bild und Ton).
  1. Der Kunde kann wählen, ob er die Installation und Entfernung des Kamerasystems selbst unter Anleitung von BEPRO durchführt oder dies BEPRO überlässt. Sollte BEPRO mit der Installation und Entfernung des Kamerasystems beauftragt werden, erstattet der Kunde die dafür anfallenden Kosten an BEPRO.
  1. BEPRO trägt die Kosten für Wartung und Instandhaltung der Kamerasysteme.
  1. Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung von BEPRO keine Änderungen am Kamerasystem vornehmen. Der Kunde haftet für den Verlust oder Schäden am Kamerasystem, es sei denn, er ist nicht dafür verantwortlich.

D. VIDEOS

  1. Um den Service des Kamerasystems nutzen zu können, gewährt der Kunde BEPRO die Erlaubnis und überträgt die Rechte (zusammen als „Filmfreigabe“ bezeichnet), Videoaufzeichnungen und Clips (Bild und Ton) der gebuchten Sportspiele und/oder Trainingseinheiten gemäß den folgenden Bestimmungen („BEPRO-Videos“) zu erstellen.
  1. Mit der Erteilung der Filmfreigabe gewährt und überträgt der Kunde BEPRO die Erlaubnis und das Recht, unabhängig und unentgeltlich Videoaufzeichnungen und Videoclips der freigegebenen Sportspiele mit Bild und Ton digital zu erstellen und diese zeitlich, örtlich und inhaltlich uneingeschränkt zu nutzen, insbesondere zu bearbeiten, zu reproduzieren, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen und/oder zu Marketingzwecken zu verwenden.
  1. BEPRO übernimmt die wirtschaftliche Verantwortung und organisatorischen Aufgaben, die für die Produktion der BEPRO-Videos erforderlich sind, und besitzt das Eigentum an den BEPRO-Videos sowie den zugehörigen Daten.
  1. Der Kunde erhält die Erlaubnis, die Kamerasysteme zur eigenständigen und im eigenen Namen durchgeführten Aufzeichnung von Trainingseinheiten („Trainingsvideos“) zu nutzen. Die Trainingsvideos sind streng vertraulich. Der Kunde kann die BEPRO-App herunterladen, um die Trainingsaufzeichnungen manuell zu starten und zu stoppen. Der Kunde kann anschließend die Trainingsaufzeichnungen ansehen und bearbeiten sowie Videodateien mithilfe der Softwaredienste von BEPRO herunterladen.

E. TESTPHASE

  1. Der Kunde hat das Recht, diesen Vertrag während der Testphase („Testphase“) ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
  1. Die Testphase gilt nur, wenn sie ausdrücklich im Angebot erwähnt wird.
  1. Die Dauer der Testphase ist im Angebot angegeben.

F. LAUFZEIT, KÜNDIGUNG

  1. Die Laufzeit besteht aus der ursprünglichen Laufzeit und den Verlängerungszeiträumen. Jedes Angebot läuft zunächst für die darin festgelegte ursprüngliche Laufzeit. Nach Ablauf der ursprünglichen Laufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein (1) Jahr („Verlängerungszeiträume“), sofern der Vertrag nicht gemäß Klausel F.2. gekündigt wird.
  1. Die Parteien können den Vertrag durch schriftliche Mitteilung ohne Kündigungsfrist kündigen. Die Kündigung ist jedoch nur zum Ende der ursprünglichen Laufzeit oder eines Verlängerungszeitraums möglich.
  1. Im Falle einer Kündigung durch den Kunden zahlt dieser eine Stornogebühr in Höhe von 50% der anteilig verbleibenden Servicegebühren, die mit dem Kamerasystem zusammenhängen.
  1. Falls die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Parteien, insbesondere die Erteilung der Filmfreigabe, die Übertragung von Rechten an BEPRO oder die Analyse und vertraglich vereinbarte Bereitstellung von BEPRO-Videos durch BEPRO, gegen Rechte Dritter verstößt, insbesondere gegen Fernsehsenderechte von öffentlichen und/oder privaten Rundfunkanstalten, entsteht dem Kunden hieraus kein Recht zur vorzeitigen Kündigung des Vertrags. Gleiches gilt, wenn die Sportevents des Kunden verschoben oder abgesagt werden.

G. GEBÜHREN UND ZAHLUNGEN

  1. Der Kunde zahlt BEPRO die im Angebot angegebenen Gebühren für die Dienstleistungen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht im Preis inbegriffen. Die Gebühren sind nach Rechnungsstellung per Banküberweisung auf das Konto von BEPRO zu zahlen.
  1. Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind die Gebühren in voller Höhe sofort fällig. Für Ratenzahlungen wird ein Zuschlag erhoben: 5% für halbjährliche Zahlungen, 10% für vierteljährliche Zahlungen und 15% für monatliche Zahlungen der im Angebot genannten Gebühren. Nicht rechtzeitig gezahlte Gebühren werden mit dem jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz verzinst.
  1. BEPRO kann die Gebühren nach eigenem Ermessen mit Wirkung zu Beginn eines Verlängerungszeitraums anpassen, indem es den Kunden mindestens einen Monat im Voraus schriftlich über die Anpassung informiert. Die Gebührenänderung gilt als zwischen den Parteien vereinbart, wenn sich der Vertrag automatisch um einen weiteren Verlängerungszeitraum verlängert.
  1. Rabatte, die im Angebot angegeben sind, gelten nur für die ursprüngliche Laufzeit und nur, wenn der Kunde die Voraussetzungen erfüllt.
  1. Wenn der Kunde mit der Zahlung der Gebühren in Verzug gerät, hat BEPRO das Recht: (i) die Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen einzustellen, (ii) den Zugang des Kunden und seiner Nutzer zu BEPRO zu sperren, bis die Zahlung erfolgt, und (iii) diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Weitere Kündigungsgründe und Ansprüche von BEPRO bleiben unberührt.
  1. Der Kunde trägt das Risiko für abgesagte und/oder verschobene Spiele; dies hat keinen Einfluss auf die Zahlung der Gebühren.

H. GEWÄHRLEISTUNGEN

Der Kunde versichert, garantiert und verpflichtet sich gegenüber BEPRO, dass er alle erforderlichen Genehmigungen, Zustimmungen oder Ermächtigungen besitzt, um diesen Vertrag einzugehen und BEPRO die notwendigen Rechte zur Erfüllung dieses Vertrags zu gewähren.

I. SCHADLOSHALTUNG

Der Kunde stellt BEPRO frei und wird BEPRO gegen jegliche Behauptungen oder Ansprüche verteidigen und entschädigen, sowie gegen jegliche Verluste, Schäden, Vergleichszahlungen, Kosten, Ausgaben oder andere Haftungen, die sich aus Handlungen oder Unterlassungen des Kunden ergeben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf wesentliche Vertragsverletzungen oder Behauptungen oder Vorwürfe von Fahrlässigkeit.

J. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Soweit gesetzlich zulässig und mit Ausnahme der Haftung oder Schäden, die sich aus den Schadloshaltungsverpflichtungen dieses Vertrags ergeben; (i) haftet keine Partei für spezielle, zufällige, mittelbare, exemplarische oder andere indirekte Schäden, unabhängig davon, ob diese vorhersehbar sind oder nicht, selbst wenn die Partei auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde; und (ii) ist die maximale Gesamthaftung von BEPRO gegenüber dem Kunden oder Dritten für Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Vertrag auf direkte Schäden begrenzt, die in angemessenem Vertrauen entstanden sind, und zwar auf einen Betrag, der die vom Kunden an BEPRO gezahlten Gesamtkosten für diesen Vertrag nicht übersteigt.

K. DATENSCHUTZ, NUTZUNGSBEDINGUNGEN

  1. Die Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen von BEPRO sind Teil der AGB und gelten entsprechend.
  1. Alle Datenschutzregeln finden sich in der Datenschutzvereinbarung, die unter https://BEPRO.notion.site/Data-Protection-Agreement-383861a0dd5445e3a5504113bb3b2fcb verfügbar ist.

L. VERTRAULICHKEIT

  1. Beide Parteien verpflichten sich, die Vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die vor oder im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrags erhalten wurden, genauso vertraulich zu behandeln, wie sie ihre eigenen Vertraulichen Informationen schützen, und mindestens mit angemessener Sorgfalt. Vertrauliche Informationen der anderen Partei dürfen nur an Dritte weitergegeben werden, die einer ähnlichen Vertraulichkeitsverpflichtung unterliegen, und nur, soweit dies notwendig ist, um die Rechte der empfangenden Partei auszuüben oder ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen. Jede Vervielfältigung von Vertraulichen Informationen der anderen Partei muss alle vertraulichen oder proprietären Hinweise oder Legenden enthalten, soweit dies technisch möglich ist.
  1. Klausel L.1 gilt nicht für Vertrauliche Informationen, die: (i) von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Bezugnahme auf die Vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden;(ii) ohne Verletzung des Vertrags allgemein zugänglich oder rechtmäßig von Dritten frei von Beschränkungen erhalten wurden; (iii) der empfangenden Partei zum Zeitpunkt der Offenlegung ohne Vertraulichkeitsbeschränkungen bekannt waren; oder (iv) von der offenlegenden Partei schriftlich als frei von Vertraulichkeitsbeschränkungen anerkannt wurden.

M. ÄNDERUNGEN

  1. BEPRO kann die AGB von Zeit zu Zeit ändern. Bei wesentlichen Änderungen informiert BEPRO den Kunden vor Inkrafttreten. Die fortgesetzte Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden nach der Benachrichtigung bedeutet, dass er den aktualisierten AGB zustimmt.
  1. BEPRO kann jederzeit Dienstleistungen ändern, aussetzen, ersetzen oder einstellen.

N. MITTEILUNGEN UND NACHRICHTEN

  1. BEPRO wird Mitteilungen oder Nachrichten an den Kunden innerhalb der Plattform oder an die vom Kunden bereitgestellten Kontaktdaten senden. Der Kunde ist verpflichtet, seine Kontaktdaten aktuell zu halten.
  1. Eine E-Mail genügt für jede schriftliche Mitteilung oder Nachricht.

O. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

  1. Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Falls die rechtliche Bedeutung eines englischen Begriffs in diesem Vertrag von der rechtlichen Bedeutung des entsprechenden deutschen Begriffs abweicht, hat die rechtliche Bedeutung des deutschen Begriffs Vorrang.
  1. Soweit gesetzlich zulässig, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, einschließlich außervertraglicher Ansprüche, Hamburg, Deutschland.

P. SONSTIGES

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, insbesondere Kündigungserklärungen, Mahnungen oder Fristsetzungen, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Der Austausch von Briefen oder E-Mails genügt für die Einhaltung der Schriftform.
  1. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, eine wirksame und angemessene Ersatzregelung zu verhandeln, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.
  1. BEPRO ist berechtigt, diesen Vertrag sowie alle Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf ein anderes Unternehmen der BEPRO-Gruppe zu übertragen oder abzutreten.

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Version: Januar 2025